Berufskraftfahrer-Ausbildung - Grundqualifikation durch Prüfung

Grundqualifikation mit Prüfung durch die IHK

nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Sie sind bereits Kraftfahrer und im Besitz der Klassen C1, C, D1 oder D und möchten nun Berufskraftfahrer werden bzw. bleiben ?

Dann genügt die Absolvierung einer Prüfung, die Sie berechtigt, Kraftfahrzeuge der genannten Klassen auch gewerblich zu fahren. Sie müssen Termin, Fahrlehrer und Fahrzeug selbst organisieren.

Für die Prüfung ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1 oder D Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.

Die umfangreiche Prüfung in Praxis und Theorie wird bei der IHK abgelegt.
Theoretische Prüfung = 4 Stunden / Praktische Prüfung = ca. 3 Stunden

Die bestandene Prüfung berechtigt zum Führen von

  • LKW und LKW mit Hänger der Klassen C1, C1E, C und CE (ab 18 Jahren)
  • Alle Busse (ab 21 Jahren)

Unser Service für Sie:

  • Beratung vor der Prüfung
  • Kontaktaufnahme zur IHK
  • Stellen von Fahrzeug und Fahrlehrer

Falls Sie auch Vorbereitung für den praktischen Teil der Prüfung benötigen, sprechen Sie uns gern an. Zum Kontaktformular