Berufskraftfahrer-Ausbildung, Unterricht

Berufsausbildung

nach §4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG

Die dreijährige Berufsausbildung erfolgt im dualen System an einer externen Einrichtung (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb). Die Berufs-bezeichnung lautet: "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb".

Die Prüfung wird an der Berufsschule und bei der IHK durchgeführt.

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Busse der Klasse D1 und D1E sowie Linienbusse der Klassen D und DE bei Linien bis zu 50 km, LKW und Züge der Klassen C1, C1E, C und CE (ab 18 Jahren)
  •  Busse uneingeschränkt (ab 20 Jahren)


Wir arbeiten eng mit Ausbildungsbetrieben der Uckermark zusammen, um die Vielzahl der Ausbildungsmöglichhkeiten abzudecken.

Folgende Partner-Unternehmen nutzen unseren Fahrschul-Service:

  • Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG), Standort Templin
  • HAGRO Haßleben
  • LBH Haferkamp GbR, Milmersdorf
  • Gut Temmen