Berufsausbildung
nach §4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG
Die dreijährige Berufsausbildung erfolgt im dualen System an einer
externen Einrichtung (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im
Ausbildungsbetrieb). Die Berufs-bezeichnung lautet:
"Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im
Fahrbetrieb".
Die Prüfung wird an der Berufsschule und bei der IHK durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, folgende Fahrzeuge zu
führen:
- Busse der Klasse D1 und D1E sowie Linienbusse der Klassen D und DE bei Linien bis zu 50 km, LKW und Züge der Klassen C1, C1E, C und CE (ab 18 Jahren)
- Busse uneingeschränkt (ab 20 Jahren)
Wir arbeiten eng mit Ausbildungsbetrieben der Uckermark zusammen,
um die Vielzahl der Ausbildungsmöglichhkeiten abzudecken.
Folgende Partner-Unternehmen nutzen unseren Fahrschul-Service:
- Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG), Standort Templin
- HAGRO Haßleben
- LBH Haferkamp GbR, Milmersdorf
- Gut Temmen
